WEG-Verwaltung

Leistungen WEG-Verwaltung
  • Werterhaltendes Gebäudemanagement durch rechtzeitiger Erfassung und Ausführung von Instandhaltungsarbeiten
  • Gut vorbereitete und organisierte Eigentümerversammlungen
  • Zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
  • Transparenz bei allen Buchhaltungs- und Verwaltungsvorgängen
  • Umfassende Beratung und Betreuung
  • Ausführliche und regelmäßige Information aller Eigentümer
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
  • Überprüfung aller für die Bewirtschaftung notwendigen bestehenden Versicherungsverträge
  • Abwicklung von Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung
  • Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen
  • Korrespondenz, Beratung, Information der Eigentümer
  • Berichtswesen
  • Regelmäßige Begehung und Kontrolle des baulichen Zustandes, inkl. Überwachung aller technischen Einrichtungen in Verbindung mit Wartungsaufträgen
  • Begutachtungen / Technische Bestandsaufnahmen, Aufstellung von langfristigen Reparaturkostenplanungen / Sanierungskonzepten
  • Vorhalten und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Wahrnehmung von Ortsterminen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Ausschreibungsverfahren, Auftragsvergabe, Leistungsabnahme, Rechnungskontrolle, Rechnungsbegleichung)
  • Belegprüfungen
  • Regelmäßige Kontrolle der laufenden Objektpflege
  • Führung einer professionellen Buchführung
  • Ausführung aller Zahlungen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen
  • Überwachung von Hausgeldzahlungen sowie anderer Ein- und Auszahlungen
  • Erstellung der Hausgeldabrechnung und Aufstellung von Wirtschaftsplänen
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
  • Führung von Giro- und Rücklagenkonten der Gemeinschaft
  • Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten und einzelnen Wohnungseigentümern
  • Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung und bei Bedarf die Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
  • Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung und Versand der Protokolle an alle Eigentümer
  • Abgaben der Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf eines Wohnungseigentums vor dem Notar, falls in der Teilungserklärung bzw. im Kaufvertrag vorgegeben
  • etc.
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