Leistungen WEG-Verwaltung
- Werterhaltendes Gebäudemanagement durch rechtzeitiger Erfassung und Ausführung von Instandhaltungsarbeiten
- Gut vorbereitete und organisierte Eigentümerversammlungen
- Zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
- Transparenz bei allen Buchhaltungs- und Verwaltungsvorgängen
- Umfassende Beratung und Betreuung
- Ausführliche und regelmäßige Information aller Eigentümer
- Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
- Überprüfung aller für die Bewirtschaftung notwendigen bestehenden Versicherungsverträge
- Abwicklung von Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung
- Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen
- Korrespondenz, Beratung, Information der Eigentümer
- Berichtswesen
- Regelmäßige Begehung und Kontrolle des baulichen Zustandes, inkl. Überwachung aller technischen Einrichtungen in Verbindung mit Wartungsaufträgen
- Begutachtungen / Technische Bestandsaufnahmen, Aufstellung von langfristigen Reparaturkostenplanungen / Sanierungskonzepten
- Vorhalten und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Wahrnehmung von Ortsterminen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Ausschreibungsverfahren, Auftragsvergabe, Leistungsabnahme, Rechnungskontrolle, Rechnungsbegleichung)
- Belegprüfungen
- Regelmäßige Kontrolle der laufenden Objektpflege
- Führung einer professionellen Buchführung
- Ausführung aller Zahlungen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen
- Überwachung von Hausgeldzahlungen sowie anderer Ein- und Auszahlungen
- Erstellung der Hausgeldabrechnung und Aufstellung von Wirtschaftsplänen
- Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
- Führung von Giro- und Rücklagenkonten der Gemeinschaft
- Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten und einzelnen Wohnungseigentümern
- Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung und bei Bedarf die Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
- Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung und Versand der Protokolle an alle Eigentümer
- Abgaben der Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf eines Wohnungseigentums vor dem Notar, falls in der Teilungserklärung bzw. im Kaufvertrag vorgegeben
- etc.